Ergänzungsfächer
Im ersten Jahr ist für alle Instrumentalschülerinnen und -schüler der Unterstufe die regelmäßige Teilnahme am Theorieunterricht verpflichtend. Freistellungen können nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Schulleiter für einen begrenzten Zeitraum vorgenommen werden (maximal ein halbes Jahr).