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Musikschule Frechen - Das kommunale Musikzentrum

Ergänzungsfächer

Ergänzungsfächer:

Es gibt eine große Auswahl an  Ergänzungsfächern. Der Theoriekurs ist verpflichtend. Dort muss ein standardisierter Test absolviert werden, um den Kurs abzuschließen. Die Theoriepflicht ist auf ein Jahr begrenzt. Das zweite Jahr Theorie ist freiwillig. Alternativ kann der Schüler bzw. die Schülerin  bei entsprechendem Können nach dem Grundkurs Theorie die Vororchester und anderen Ensembles belegen. 

Ergänzungsfachpflicht:

Es besteht für Hauptfachschülerinnen und -schüler eine Ergänzungsfachpflicht. Eine Ausnahme sind der frühinstrumentale Hauptfachunterricht (Schülerinnen und Schüler bis 8 Jahre) und das Instrumentenkarussell. Hier ist die Teilnahme am Ergänzungsfach (z.B. musikalische Grundausbildung) freiwillig. Für erwachsene Teilnehmende am Musikschulunterricht ist das Ergänzungsfach ebenfalls freiwillig. Es können beliebig viele Ergänzungsfächer belegt werden. Sie können auch einzeln  belegt werden, wobei die Nebenfachgebühr berechnet wird. 

Im ersten Jahr ist für alle Instrumentalschülerinnen und -schüler der Unterstufe die regelmäßige Teilnahme am Theorieunterricht verpflichtend. Freistellungen können nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Schulleiter für einen begrenzten Zeitraum vorgenommen werden (maximal ein halbes Jahr).

Die Ergänzungsfächer sind fester Bestandteil der Ausbildung in der Musikschule. Sie können nicht durch Teilnahme an außerschulischen Einrichtungen ersetzt werden. Im Ergänzungsfach sollen dem Leistungsstand des Schülers bzw. der Schülerin entsprechende Kurse besucht werden, die das gemeinsame Musizieren stufenweise aufbauen. Bei der Zuweisung ist die Beurteilung der Lehrkraft neben den Neigungen des Schülers bzw. der Schülerin von Bedeutung. Die Teilnahme wird jeweils für ein Schuljahr festgelegt.   

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